Ab jetzt mit hausinternen Spezialisten für Automationen
05/09/2023Energy-Sharing für Mehrfamilienhausbesitzer
22/09/2023Profitieren Sie noch in diesem Jahr vom eigenen Solarstrom für Ihr Elektroauto
Folgende Themen werden in diesem Beitrag behandelt:
Das Wichtigste in Kürze
Was und wie viel wird gefördert?
- Die KfW bietet eine Förderung bei dem Kauf und Anschluss einer Photovoltaikanlage, eines Batteriespeichers und einer Ladestation
- Zuschuss von bis zu 10.200€
Ab wann gilt die Förderung?
- Ab dem 26. September 2023 tritt die neue KfW 442 in Kraft
Achtung:
Ab März 2024 wird der Zuschuss erst im Nachhinein gutgeschrieben. Außerdem müssen diverse Nachweise erbracht werden. Jetzt mehr erfahren
Wer wird gefördert?
- Private Eigentümer/innen von selbstgenutzten Wohngebäuden, die ein Elektroauto besitzen
Und so funktioniert's:
Kann's losgehen?
Von uns erhalten Sie einen auf Sie zugeschnittenen Kostenvoranschlag und eine zuverlässige Installation der Komponenten. Vertrauen Sie auf unsere Expertise und Erfahrung rund um das Thema der erneuerbaren Energien.
Förderungsmaßnahmen
Mit dem Zuschuss wird der Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Batteriespeicher gefördert. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit Ihrem selbstproduzierten Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) nutzbarer Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Voraussetzung für die Förderung
- Sie besitzen noch keine(n) Ladestation, Photovoltaikanlage oder Batteriespeicher
- Sie schaffen sich die drei Komponenten fabrikneu an
- Sie besitzen ein bestehendes Wohngebäude, in dem Sie bereits wohnen
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist. ODER: Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
- Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Firmen- bzw. Dienstwagen sind vom Förderantrag ausgeschlossen.
Der Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- Ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- Die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Das gilt ab März 2024
- Das Nachweisen Ihrer Identität (per Schufa-Identitäts-Check)
- Das Einbetten aller Daten der PV-Anlage, des Batteriespeichers und der Ladestation auf der KfW Webseite im Kundenportal „Meine KfW“
- Das Hochladen aller Rechnungen, die mit dem Kauf und der Installation zutun haben
- (Sofern angefordert) Das Hochladen weiterer Nachweise (zum Beispiel die Zulassung oder den Leasingvertrag des Elektroautos)
Nachdem Ihre Angaben von der KfW überprüft wurden, wird der Zuschuss auf Ihrem Konto ausgezahlt.
Sie haben Fragen?
Gerne beantworten wir all Ihre Fragen
zum Thema KfW 442.
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